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Commitment to innovation.

Konsumgüter

REACH-Verordnung und RoHS-Richtlinie

Die Verordnung 1906/2006 REACH und die Richtlinie gehören zu den Eckpfeilern der Leitlinien für die Einhaltung der Vorschriften für chemische Produkte.

Die REACH-Verordnung enthält eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC-Stoffe), die Grenzwerte für das Vorhandensein in den Erzeugnissen, aus denen die verschiedenen Konsumgüter bestehen, sowie Stoffe, die je nach Anwendungsbereich des hergestellten Erzeugnisses besonderen Beschränkungen unterliegen, angibt.

In ähnlicher Weise legt die RoHS-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte Grenzwerte für die Konzentration bestimmter als gefährlich eingestufter Stoffe wie Blei, Kadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, bestimmte Kategorien bromierter Flammschutzmittel und Phthalate fest.

Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt im Hinblick auf einen sofortigen und langfristigen Schutz zu verbessern. Durch die Beschränkung der Verwendung geregelter Stoffe soll also das Risiko für die Nutzer der verschiedenen Produkte verringert werden, und im Hinblick auf eine zunehmend kreislauforientierte Wirtschaft erleichtern diese Beschränkungen die Rückgewinnung und das Recycling von Materialien am Ende des Lebenszyklus der Produkte selbst.

Zu den wichtigsten Aktivitäten gehören

  • Forschung und Quantifizierung von SVHC-Kandidatenlisten und beschränkten Stoffen gemäß der REACH-Verordnung
  • chemische Tests zur Überprüfung der Konformität von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Überprüfung von Lieferantenerklärungen
  • technische Unterstützung bei Rechtsvorschriften
  • Maßgeschneiderte Schulungskurse

Ich interessiere mich für Ihren Service REACH-Verordnung und RoHS-Richtlinie