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Commitment to innovation.

Kosmetik

Regulatorisches

Die EG-Verordnung 1223/2009 legt die Regeln fest, die jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel erfüllen muss.

Dazu gehört die Erstellung der Produktinformationsdatei (PIF), einer Sammlung von Produktunterlagen, die auch die Sicherheitsbewertung (CPSR = Cosmetic Product Safety Report) enthält. Um die Vermarktung eines kosmetischen Mittels abschließen zu können, ist seine Notifizierung auf dem europäischen Portal (CPNP: Cosmetic Product Notification Portal) erforderlich.

Unsere Experten mit ihrer umfassenden Erfahrung und ständigen Aktualisierung durch die Fachverbände können Sie bei der Verwaltung, Erstellung, Aktualisierung und Sammlung aller von der Verordnung 1223/2009 geforderten Informationen umfassend unterstützen.

Produktinformationsdatei (PIF)

Sicherheitsbewertung

Benachrichtigung & Haftung

Ich interessiere mich für Ihren Service Regulatorisches